Samstag, 26. April 2025

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Sicheres Grillen - Tipps der Feuerwehr

Mit schönen Wetter beginnt jährlich auch wieder die Grillsaison. Wir haben einige Punkte zusammengestellt, die beim Grillen beachtet werden sollten:

  • Grill auf festen, ebenen und sicheren Untergrund aufstellen.
  • Abstand zu brennbaren Materialien einhalten.
    Den Grill nicht in unmittelbarer Nähe von Hecken oder Gartenmöbeln aufstellen. Achten Sie auf Windrichtung und Funkenflug.
  • Achten Sie auf spielende Kinder rund um den Grill.
    Erklären Sie den Kindern im Vorfeld die Gefahren und bleiben Sie beim Grillen wachsam.
  • Verwenden Sie niemals Benzin, Spiritus, Petroleum oder andere leicht brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden des Grills. Benutzen Sie sicherheitsgeprüfte Grillanzünder in flüssiger oder fester Form.
  • Grill nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Geeignete Löschmittel bereithalten.
    Ein Eimer Wasser oder der Gartenschlauch kann im Notfall eine nützliche Hilfe sein.
  • Restglut und Asche erst nach völligem Erkalten entsorgen.

Sollte dennoch etwas passieren, leisten Sie bei Brandverletzungen sofort Erste Hilfe. Hinweise für den Umgang mit Brandverletzungen erhalten Sie hier..

Sie erreichen den Rettungsdienst und die Feuerwehr unter der Notruf-Nummer 112.

 

 

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Rauchmelder retten Leben

ACHTUNG Betrugsfälle: Die Feuerwehren der Samtgemeinde klingeln keineswegs unangekündigt und fragen nach der Installation von Rauchmeldern bzw. kontrollieren diese.

Im Zweifelsfall melden Sie sich bei uns!

Automatische Brandmelder können bei Bränden in der Entstehungsphase frühzeitig warnen. Wenn es brennt, kann eine Rauchgasdurchzündung, auch als Flashover bezeichnet, schon nach drei bis vier Minuten erfolgen, aber beim Brand eines trockenen Christbaumes beispielsweise bereits nach einer Minute. Ein frühzeitiger, effektiver Alarm durch einen automatischen Brandmelder ist deshalb nicht nur in aufwändig zu evakuierenden Gebäuden wie Hotels, Einfamilienhäusern mit vielen Kindern, Seniorenheimen, sondern in jeder Wohnung von großer Bedeutung.

In Niedersachsen müssen nach Niedersächsischer Bauordnung Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Seite „Brandmelder“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. Juli 2017, 18:58 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Brandmelder&oldid=166891534 (Abgerufen: 21. Juli 2017, 14:52 UTC)

Video - Unter einer Decke - Rauchmelder retten Leben

Video - Rauchmelderpflicht Informationen für Mieter und Vermieter

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